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Levitikus 27

Buch

Gelübde und heilige Weihungen

Kapitel 27.

Unser Vater redete zu Mose und sprach:

„Rede zu Israel: Wenn jemand mir ein besonderes Gelübde ablegt und dabei einen Menschen nach seinem Schätzwert weiht, so soll, wenn die Schätzung einen Mann von zwanzig bis sechzig Jahren betrifft, der Wert etwa 550 Gramm Silber betragen, nach dem Gewicht des Heiligtums. Ist es eine Frau, so soll die Schätzung etwa 330 Gramm betragen. Für das Alter von fünf bis zwanzig Jahren soll die Schätzung etwa 220 Gramm für einen Mann und etwa 110 Gramm für eine Frau betragen. Ist es von einem Monat bis zu fünf Jahren, so soll die Schätzung etwa 55 Gramm Silber für einen Knaben und etwa 33 Gramm für ein Mädchen betragen. Ist es sechzig Jahre oder älter, so soll die Schätzung etwa 165 Gramm für einen Mann und 110 Gramm für eine Frau betragen. Ist er aber zu arm für die Schätzung, so soll er vor den Priester gestellt werden, und der Priester soll seinen Wert festsetzen; nach dem, was der, der das Gelübde ablegte, aufbringen kann, soll ihn der Priester schätzen.

Ist das Gelübde ein Tier, das mir dargebracht werden darf, so ist jedes solche, das man mir gibt, heilig. Er soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes gegen ein schlechtes oder ein schlechtes gegen ein gutes; vertauscht er aber doch ein Tier gegen ein anderes, so werden beide, es und sein Ersatz, heilig. Ist es aber irgendein unreines Tier, das mir nicht dargebracht werden darf, so soll man es vor den Priester stellen, und der Priester soll seinen Wert festsetzen, ob es gut oder schlecht ist; wie der Priester es schätzt, so soll es gelten. Will er es aber einlösen, so soll er ein Fünftel zu seiner Schätzung hinzufügen.

Wenn jemand sein Haus mir als heilig weiht, so soll der Priester seinen Wert festsetzen, ob es gut oder schlecht ist; wie der Priester es schätzt, so soll es bestehen bleiben. Löst der, der sein Haus geweiht hat, es wieder ein, so soll er ein Fünftel seines Wertes in Silber hinzufügen, und es gehört ihm.

Weiht jemand mir einen Teil eines Feldes, das ihm gehört, so soll sich sein Wert nach der Aussaat dafür richten — etwa 550 Gramm Silber für sechs Scheffel Gerstensaat. Weiht er sein Feld vom Halljahr an, so soll es nach dem vollen Schätzwert bestehen bleiben. Weiht er aber sein Feld nach dem Halljahr, so soll der Priester den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Halljahr übrig sind, und die Schätzung entsprechend herabsetzen. Will der, der das Feld geweiht hat, es wieder einlösen, so soll er ein Fünftel seines Silberwertes hinzufügen, und es bleibt sein. Löst er aber das Feld nicht ein oder hat er es einem anderen verkauft, so kann es nicht mehr eingelöst werden. Wenn das Feld im Halljahr frei wird, so wird es mir heilig, wie ein dem Bann geweihtes Feld; es gehört dem Priester als sein Eigentum.

Weiht jemand mir ein gekauftes Feld, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, so soll der Priester die Schätzung bis zum Halljahr berechnen, und er soll sie an jenem Tag als etwas mir Heiliges bezahlen. Im Halljahr fällt das Feld an den zurück, von dem es gekauft wurde, dem das Land gehört. Jede Schätzung soll nach dem Gewicht des Heiligtums geschehen.

Niemand darf das Erstgeborene eines Tieres weihen; es gehört mir bereits — ob Rind oder Schaf, es ist mein. Ist es ein unreines Tier, so löse er es nach der Schätzung ein und füge ein Fünftel hinzu; wird es nicht eingelöst, so soll es nach der Schätzung verkauft werden.

Aber nichts, was jemand mir durch Bann weiht — ein Mensch, ein Tier oder ein Feld, das ihm gehört —, darf verkauft oder eingelöst werden. Alles so Geweihte ist mir hochheilig. a a v28 Etwas „durch Bann Geweihtes“ war unserem Vater unwiderruflich übergeben — so vollständig ausgesondert, dass es niemals zurückgekauft oder verkauft werden konnte.

Kein durch den Bann geweihter Mensch darf eingelöst werden; er muss getötet werden.

Jeder Zehnte vom Land, ob von der Saat des Bodens oder von der Frucht der Bäume, gehört mir; er ist mir heilig. Löst jemand einen Teil seines Zehnten ein, so soll er ein Fünftel dazufügen. Jeder Zehnte von Rindern und Schafen — jedes Tier, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht — ist mir heilig. Er soll nicht prüfen, ob es gut oder schlecht ist, noch soll er es vertauschen; tut er es doch, so werden beide, es und sein Ersatz, heilig und können nicht eingelöst werden.“

Dies sind die Gebote, die unser Vater dem Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gab.

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