Vom Berg Sinai
25 1Unser Vater redete mit Mose auf dem Berg Sinai und sprach:
2„Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, so soll das Land mir einen Sabbat der Ruhe halten. 3Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und seine Früchte einsammeln. 4Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat völliger Ruhe halten, einen Sabbat für mich; du sollst dein Feld nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden. a a v4 In jedem siebten Jahr ruhte das Land selbst — kein Säen, kein Beschneiden — im Vertrauen darauf, dass unser Vater versorgt. Es weitet den wöchentlichen Sabbat auf den Boden aus. 5Was von selbst wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht lesen; das Land soll ein Jahr völliger Ruhe haben. 6Der Sabbat des Landes wird euch Nahrung geben — dir selbst, deinem Knecht und deiner Magd, deinem Tagelöhner und dem Fremdling, der bei dir wohnt, 7auch deinem Vieh und den wilden Tieren in deinem Land soll all sein Ertrag zur Nahrung dienen.
Das Zählen auf das Halljahr hin
8„Du sollst sieben Sabbatjahre zählen, sieben mal sieben Jahre, sodass es im Ganzen neunundvierzig Jahre sind. 9Dann sollst du das Widderhorn erschallen lassen am zehnten Tag des siebten Monats; am Versöhnungstag sollt ihr es durch euer ganzes Land ertönen lassen. 10Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und Freiheit ausrufen im Land für alle seine Bewohner. Ein Halljahr soll es euch sein — ein jeder soll wieder zu seinem Besitz kommen und ein jeder zu seiner Sippe. b b v10 Das Halljahr war ein Erlass im fünfzigsten Jahr: Schulden wurden getilgt, Knechte freigelassen und Familienland an seine ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben — ein regelmäßiger Neuanfang, den unser Vater in das Leben seines Volkes einbaute. 11Das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr: Ihr sollt nicht säen, nicht ernten, was von selbst wächst, und die unbeschnittenen Weinstöcke nicht ablesen. 12Denn es ist ein Halljahr; es soll euch heilig sein. Ihr sollt nur essen, was das Feld hervorbringt.
13„In diesem Halljahr soll ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen.
14„Wenn du deinem Nächsten etwas verkaufst oder von ihm kaufst, so soll keiner den andern übervorteilen. 15Nach der Zahl der Jahre seit dem Halljahr sollst du von deinem Nächsten kaufen, und nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16Je mehr Jahre, desto höher sollst du den Preis ansetzen, und je weniger Jahre, desto niedriger; denn er verkauft dir eine Zahl von Ernten. 17So übervorteile nun keiner den andern, sondern fürchte deinen Vater; denn ich bin euer Vater.
18„Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte und befolgt sie, so werdet ihr sicher im Land wohnen. 19Das Land wird euch seine Früchte geben, und ihr werdet euch satt essen und sicher darin wohnen. 20Und wenn ihr sagt: ‚Was sollen wir im siebten Jahr essen, da wir nicht säen und unseren Ertrag nicht einsammeln?‘ 21so will ich im sechsten Jahr meinen Segen über euch gebieten, dass er Ertrag für drei Jahre bringe. 22Im achten Jahr werdet ihr säen, aber noch vom alten Ertrag essen; bis die Ernte des neunten Jahres kommt, werdet ihr vom alten essen.
Das Land gehört unserem Vater
23„Das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn es ist mein; ihr seid nur Fremdlinge und Beisassen bei mir. 24Und in dem ganzen Land, das ihr besitzt, sollt ihr ein Recht der Wiedereinlösung für das Land gewähren.
25„Wenn dein Bruder verarmt und einen Teil seines Besitzes verkauft, so soll sein nächster Löser kommen und einlösen, was sein Bruder verkauft hat. c c v25 Der nächste Löser war das nächste Familienmitglied, das das Recht und die Pflicht hatte, unter Not verkauften Besitz zurückzukaufen. 26Wenn aber jemand keinen Löser hat, es ihm aber wohlergeht und er so viel aufbringt, wie er zur Einlösung braucht, 27so soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Rest erstatten und wieder zu seinem Besitz kommen. 28Kann er aber nicht aufbringen, um es ihm zu erstatten, so bleibt, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bis zum Halljahr; dann wird es frei, und er kommt wieder zu seinem Besitz.
29„Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so währt das Recht der Einlösung ein volles Jahr vom Verkauf an. Das ganze Jahr behält der Verkäufer dieses Recht. 30Wird es aber nicht binnen eines vollen Jahres eingelöst, so gehört das Haus in der ummauerten Stadt dem Käufer für immer, von Geschlecht zu Geschlecht; es wird im Halljahr nicht frei. 31Die Häuser in Dörfern ohne Mauern aber sollen dem offenen Feld gleichgerechnet werden; sie können eingelöst werden und werden im Halljahr frei.
32„Die Häuser der Leviten in den Städten, die ihnen gehören, können sie jederzeit einlösen. 33Wenn ein Levit es nicht einlöst, so wird das verkaufte Haus in seiner Stadt im Halljahr frei; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitz mitten unter Israel. 34Aber das Weideland rings um ihre Städte soll man nicht verkaufen; denn es ist ihr Besitz für immer.
Dein Bruder, der in Not gerät
35„Wenn dein Bruder verarmt und sich neben dir nicht mehr halten kann, so sollst du ihm helfen wie einem Fremdling oder Beisassen, dass er neben dir leben kann. 36Du sollst von ihm keinen Zins noch Aufschlag nehmen, sondern sollst deinen Vater fürchten, dass dein Bruder neben dir leben kann. 37Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins leihen noch ihm deine Speise gegen Aufschlag geben. 38Ich bin euer Vater, der euch aus Ägyptenland geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Vater zu sein.
39„Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht wie einen Sklaven arbeiten lassen. 40Wie ein Tagelöhner und Beisasse soll er bei dir sein und dir dienen bis zum Halljahr. 41Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seiner Sippe und zum Besitz seiner Väter zurückkehren. 42Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht verkaufen, wie man Sklaven verkauft. 43Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, sondern sollst deinen Vater fürchten.
44„Was aber deine Sklaven und Sklavinnen betrifft: Von den Völkern rings um euch her dürft ihr sie kaufen. 45Auch von den Kindern der Beisassen, die bei euch wohnen, dürft ihr sie kaufen und von ihren Sippen, die bei euch sind und die sie in eurem Land gezeugt haben; die sollen euer Eigentum sein. 46Ihr könnt sie euren Kindern als vererbten Besitz hinterlassen und sie euer Leben lang zu eigen behalten. Aber über eure Brüder, die Israeliten, soll keiner mit Härte über den andern herrschen.
47„Wenn ein Fremdling oder Beisasse bei dir zu Wohlstand kommt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Beisassen bei dir oder einem Zweig aus der Sippe des Fremdlings verkauft, 48so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Recht der Einlösung haben. Einer seiner Brüder darf ihn einlösen, 49oder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels darf ihn einlösen, oder sonst ein naher Blutsverwandter aus seiner Sippe; oder wenn er es selbst aufbringt, kann er sich selbst einlösen. 50Und er soll mit dem, der ihn gekauft hat, rechnen vom Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum Halljahr; und der Preis richtet sich nach der Zahl der Jahre, wie der Lohn eines Tagelöhners. 51Sind noch viele Jahre bis dahin, so soll er entsprechend einen größeren Teil seines Kaufpreises als Lösegeld zurückerstatten. 52Sind aber nur wenige Jahre übrig bis zum Halljahr, so soll er es ihm berechnen und nach der Zahl seiner Jahre sein Lösegeld erstatten. 53Wie ein Tagelöhner, der Jahr für Jahr gedungen wird, soll er bei ihm sein; und du sollst nicht zusehen, dass man vor deinen Augen mit Härte über ihn herrscht. 54Wird er aber auf diese Weise nicht eingelöst, so soll er im Halljahr frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55Denn die Israeliten sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin euer Vater.“