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Exodus 21

Buch

Rechtsbestimmungen, die er ihnen vorlegen soll

Kapitel 21.

„Dies sind die Rechtsbestimmungen, die du ihnen vorlegen sollst:

„Wenn du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen; im siebten soll er umsonst freigelassen werden und nichts bezahlen.

„Ist er allein gekommen, so soll er allein hinausgehen; war er verheiratet, so soll seine Frau mit ihm hinausgehen. Hat ihm sein Herr eine Frau gegeben und hat sie ihm Söhne oder Töchter geboren, so gehören die Frau und die Kinder ihrem Herrn, und er soll allein hinausgehen. Wenn aber der Knecht ausdrücklich sagt: ‚Ich habe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder lieb; ich will nicht als Freier hinausgehen‘, dann soll ihn sein Herr vor unsern Vater bringen, dann an die Tür oder den Türpfosten, und ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen sein Leben lang. a a v6 Das Ohr des Knechtes wurde am Türpfosten durchbohrt als bleibendes, sichtbares Zeichen seiner freien Entscheidung, sein Leben lang zum Haus seines Herrn zu gehören.

„Wenn ein Mann seine Tochter als Magd verkauft, so soll sie nicht freigelassen werden, wie die Knechte freigelassen werden. Gefällt sie ihrem Herrn nicht, der sie für sich bestimmt hatte, so soll er sie loskaufen lassen. Er hat kein Recht, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er ihr die Treue gebrochen hat. Bestimmt er sie für seinen Sohn, so soll er ihr das Recht einer Tochter gewähren. Nimmt er sich eine andere Frau, so soll er ihr Nahrung, Kleidung und eheliches Recht nicht schmälern. Gewährt er ihr diese drei Dinge nicht, so soll sie umsonst freigehen, ohne Geld.

Leben um Leben

„Wer einen Menschen schlägt, sodass er stirbt, der soll des Todes sterben. Hat er ihm aber nicht nachgestellt, und ich habe es geschehen lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. Wenn aber ein Mann gegen seinen Nächsten Böses plant, um ihn hinterlistig zu töten, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, dass er sterbe.

„Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.

„Wer einen Menschen raubt und verkauft, oder wer ihn noch in seiner Gewalt hat und ergriffen wird, der soll des Todes sterben.

„Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, der soll des Todes sterben.

„Wenn Männer streiten und einer den andern mit einem Stein oder mit der Faust schlägt, sodass er nicht stirbt, aber ans Bett gefesselt ist, so soll der, der ihn geschlagen hat, straffrei bleiben, wenn jener wieder aufsteht und mit seinem Stab draußen umhergeht; nur soll er ihm die versäumte Zeit ersetzen und für seine völlige Heilung aufkommen.

„Wenn ein Mann seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stock schlägt, sodass er unter seiner Hand stirbt, so soll er gerächt werden. Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er nicht gerächt werden; denn der Knecht ist sein Eigentum.

„Wenn Männer miteinander streiten und dabei eine schwangere Frau treffen, sodass ihr Kind zur Welt kommt, aber kein weiterer Schaden entsteht, so soll der Schuldige eine Geldbuße zahlen, wie sie ihm der Mann der Frau auferlegt, und er soll sie geben, wie die Richter es festsetzen. Entsteht aber weiterer Schaden, so sollst du Leben um Leben geben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, b b v24 Dieses Gesetz setzte der Rache eine Grenze — nicht mehr als der zugefügte Schaden. Jesus hat es später verwandelt und seine Nachfolger gelehrt, nicht Vergeltung zu üben, sondern das Böse mit Liebe zu überwinden (Matthäus 5,38-39). Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.

„Wenn ein Mann seinem Knecht oder seiner Magd ins Auge schlägt und es zerstört, so soll er ihn zur Entschädigung für das Auge freilassen. Schlägt er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn aus, so soll er ihn zur Entschädigung für den Zahn freilassen.

„Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll das Rind gesteinigt und sein Fleisch nicht gegessen werden; der Besitzer des Rindes aber bleibt straffrei. War aber das Rind schon früher stößig und war sein Besitzer gewarnt worden, hat es aber nicht eingesperrt, und es tötet einen Mann oder eine Frau, so soll das Rind gesteinigt und auch sein Besitzer getötet werden. Wird ihm ein Lösegeld auferlegt, so soll er für sein Leben so viel geben, wie ihm auferlegt wird. Stößt es einen Sohn oder eine Tochter, so soll nach derselben Bestimmung mit ihm verfahren werden. Stößt das Rind einen Knecht oder eine Magd, so soll der Besitzer ihrem Herrn etwa zwölf Unzen Silber zahlen, und das Rind soll gesteinigt werden.

„Wenn ein Mann eine Grube öffnet oder gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Rind oder Esel hinein, so soll der Besitzer der Grube Ersatz leisten und ihrem Besitzer Geld erstatten; das tote Tier aber soll ihm gehören.

„Wenn das Rind eines Mannes das eines andern stößt, sodass es stirbt, so sollen sie das lebende Rind verkaufen und den Erlös teilen und auch das tote Tier teilen. War es aber bekannt, dass das Rind schon früher stößig war, und hat sein Besitzer es nicht eingesperrt, so soll er Rind um Rind ersetzen; das tote Tier aber soll ihm gehören.“

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