Zufluchtsstädte für die Unschuldigen
19 1Wenn dein Vater die Völker ausrottet, deren Land dein Vater dir gibt, und du sie vertreibst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt, 2so sondere drei Städte aus in dem Land, das dein Vater dir zum Besitz gibt. 3Bereite dir Wege und teile das Land, das dein Vater dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder, der einen Menschen tötet, dorthin fliehen kann. 4Und so ist es mit dem Totschläger, der dorthin flieht, um am Leben zu bleiben: wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, ohne dass er ihn zuvor gehasst hat, 5wie wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand mit der Axt ausholt, um einen Baum zu fällen, und das Eisen vom Stiel abspringt und seinen Nächsten trifft, sodass er stirbt — der darf in eine dieser Städte fliehen und am Leben bleiben. 6sonst könnte der Bluträcher in seinem glühenden Zorn dem Totschläger auf dem langen Weg nachjagen, ihn einholen und erschlagen, obwohl er den Tod nicht verdient hat, weil er seinen Nächsten zuvor nicht gehasst hatte. a a v6 Der Bluträcher war der nächste Verwandte des Erschlagenen, von dem nach altem Brauch erwartet wurde, dass er den Totschläger verfolgte; die Zufluchtsstädte schützten den, der unabsichtlich getötet hatte, vor dieser Rache bis zu einem gerechten Gericht. 7Darum gebiete ich dir: Sondere dir drei Städte aus. 8Und wenn dein Vater dein Gebiet erweitert, wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er ihnen versprochen hat, 9wenn du dieses ganze Gebot, das ich dir heute gebe, sorgfältig hältst — dass du deinen Vater liebst und allezeit in seinen Wegen gehst —, so füge zu diesen drei Städten noch drei weitere hinzu, 10damit nicht unschuldiges Blut vergossen wird in dem Land, das dein Vater dir zum Erbe gibt, und keine Blutschuld auf dich fällt. 11Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und dann in eine dieser Städte flieht, 12so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dort holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, dass er sterbe. 13Du sollst kein Mitleid mit ihm haben; so sollst du die Schuld unschuldigen Blutes aus Israel wegschaffen, damit es dir wohlgehe.
Achte die Grenze deines Nächsten
14Du sollst den Grenzstein deines Nächsten nicht verrücken, den die Vorfahren gesetzt haben, in dem Erbteil, das du erbst in dem Land, das dein Vater dir zum Besitz gibt.
15Ein einzelner Zeuge kann niemanden irgendeiner Sünde oder Missetat überführen, was auch immer das Vergehen sei. Eine Sache hat nur Bestand auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin. 16Wenn ein boshafter Zeuge gegen jemanden auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen, 17so sollen die beiden Männer, die den Streit haben, vor deinen Vater treten, vor die Priester und Richter, die in jenen Tagen im Dienst sind. 18Und die Richter sollen es gründlich untersuchen. Und wenn der Zeuge ein falscher Zeuge ist und falsch gegen seinen Bruder ausgesagt hat, 19so sollt ihr ihm tun, was er seinem Bruder zugedacht hat; so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. 20Und die Übrigen werden es hören und sich fürchten und nie wieder eine solche böse Tat in deiner Mitte begehen. 21Du sollst kein Mitleid haben: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.